Verhinderung der Zulassung zur EU-Wahl: Landesrat Niedersachsen fordert Parteiausschluss für Saboteure

Weil sie nicht ihre Wunschkandidaten aus den eigenen Reihen auf die Kandidatenliste zur EU-Wahl bekommen konnten, stellten 9 Mitglieder der Gruppe “innerparteilichen Opposition des Widerstandes“ beim Landgericht Berlin per einstweiliger Verfügung einen Antrag, dass die Kandidatenliste der ersten Aufstellungsversammlung in Neumünster als gültig erklärt und bei der Bundeswahlleitung eingereicht wird.

Obwohl den Antragstellern bekannt war, dass die erste Aufstellungsversammlung angefochten wurde, diese nicht als rechtssicher galt und die Gefahr bestand, dass die Partei nicht zur EU-Wahl zugelassen wird, beharrten besagte Antragsteller auf ihrem Vorhaben, dass der Bundesvorstand die Kandidatenliste von Neumunster einreicht.

Der Bundesvorstand reichte vor dem 15.03.2024 die Kandidatenliste der zweiten Aufstellungsversammlung ein, die am 20.01./ 21.01.2024 in Frankfurt am Main stattfand. Als am 15.03.2024 der Beschluss des Landgerichts Berlin kam, dass die Einreichung der zweiten Liste von der 2. Aufstellungsversammlung untersagt wurde, war es schon zu spät und die Kandidatenliste bereist bei der Bundeswahlleitung eingereicht. Aus Wut darüber versuchten die Antragsteller erneut durch Anträge an das Landgericht Berlin Einfluss darauf zu nehmen, dass keine der beiden Kandidatenlisten eingereicht werden kann und damit die Partei gar nicht mehr zur EU-Wahl zugelassen wird. Auch das blieb ohne Erfolg.

Die Tatsache, dass 9 Leute versuchten mit allen Mitteln eine mehrheitlich von ca. 600 Mitgliedern getroffene Entscheidung auf dem Bundesparteitag in Braunschwieg zu übergehen, um ihre Meinung durchzusetzen, verärgerte viele Mitglieder. Die bewusste Verhinderung der Zulassung der Partei zur EU-Wahl, die Sabotageaktionen der 9 Antragsteller in der Vergangenheit mit einbezogen, ist ein erheblich vorsätzliches parteischädigendes Verhalten, das dementsprechende Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen muss.

In der Sitzung des Landesrates Niedersachsen am 25.03.2024 wurde daher ein Beschlussantrag vom Kreisvorstand des KV Celle-Uelzen eingebracht: Der Landesrat Niedersachsen möge beschließen, dass der Landesvorstand Niedersachsen die Klarnamen der Antragsteller veröffentlich und ein Parteiausschlussverfahren gegen die Antragsteller initiiert. Diesem Antrag stimmten 14 von 18 stimmberechtigten Mitgliedern des Landerates zu und somit wurde der Beschluss dahingehend gefasst, dass der Landesvorstand die Klarnamen der Antragsteller zu veröffentlichen und das Parteiausschlussverfahren zu initiieren hat. Die anwesenden Mitglieder des Landesvorstandes verweigerten dies allerdings sofort und teilten mit, dass sie den Beschluss nicht umsetzen werden. Wenn man bedenkt, dass der Landesvorstand zum größten Teil gegen sich selbst ein Parteiausschlussverfahren in Gang setzen müsste, ist es nur allzu verständlich, dass sich dieser weigert den Beschluss des Landesrates umzusetzen.

An der Landesratssitzung nahm auch einer der 9 Antragsteller teil, Bernhard Nowack vom Kreisverband Region Hannover. Nach einem abfälligen Kommentar seitens Bernhard Nowack im Zoom Chat (“Wisst ihr eigentlich, was ihr da sagt? Ihr stellt euch auf die Stufe von den Leuten, gegen die wir auf die Straße gegangen sind.“) während der Sitzung, wurde er gebeten zum Vorwurf “bewusste Verhinderung der Zulassung zur EU-Wahl durch diverse Anträge beim LG Berlin seitens RA Frank Großenbach“ Stellung zu nehmen. Zunächst warf Bernhard Nowack den Mitgliedern des Landesrates vor, dass deren Verhalten und die Diskussion um die Anträge beim LG Berlin alles andere als basisdemokratisch sei. Laut seiner Meinung hat der Bundesvorstand gegen die Satzung verstoßen und der Landesrat verteidigt das nun auch noch. Damit sind die Mitglieder des Landesrates für ihn genauso wie der Mainstream und die Regierung.

Wie auch in den Telegram-Chats wird sich hier seitens des Mitgliedes der Gruppe “innerparteiliche Opposition des Widerstandes“, Bernhard Nowack, der bekannten Feinbild Rhetorik und Täter-Opfer-Umkehr bedient. Der Versuch suggestiv Einfluss auf die Mitglieder des Landesrates zu nehmen scheiterte und auf die Fragen einzelner Mitglieder an ihn, lieferte Nowack weder eine vernünftige Antwort, noch konnte er plausibel und glaubwürdig den Sinn und Zweck dieser Aktion hinsichtlich der Verhinderung der Zulassung der Partei zur EU-Wahl erklären. Er wurde gebeten mit den anderen Antragstellern das Gespräch zu suchen und die Anträge beim Gericht zurückzuziehen.

Am Ende der Landesratssitzung musste man feststellen, dass es zu keinem Konsens kommen wird, die Antragsteller ihr Ding durchziehen sowie das Ganze auf dem Rücken aller Parteimitglieder weiter austragen werden. Des Weiteren kündigte Bernhard Nowack noch weitere Überraschungen für den Bundesvorstandes und andere Mitglieder an.

Der Bundesparteitag vom 14.06. bis 16.06.2024 in Hirscheid dürfte demnach spannend werden. Die Mitglieder müssen wiederholt, wie auch bei der Aufstellungsversammlung in Frankfurt am Main, fest mit Aktionen der Gruppe “innerparteiliche Opposition des Widerstandes“ rechnen.