Satzung des Kreisverbandes

Präambel

Der Satzung vorangestellt sei die Präambel der Partei „Basisdemokratische Partei Deutschland“, die dazu dient, den Geist zu erfassen, in welchem auch der Kreisverband Göttingen als Unterorganisation des Landesverbandes Niedersachsen seine Aufgabe zu erfüllen trachtet:

Die Partei „Basisdemokratische Partei Deutschland“ (Kurzbezeichnung: dieBasis) vereinigt Menschen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung, geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit, mitwirken wollen.

Totalitäre, diktatorische, gewalttätige sowie undemokratische Bestrebungen jeder Art lehnt die Partei entschieden ab.

Die Partei steht für Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung im Sinne von Eigen- und Fremdverantwortung, sowie für eine Gesamtstruktur, in der sich alle Menschen gleichberechtigt an den Entscheidungen beteiligen dürfen.

Unsere wichtigsten Grundrechte sind die Freiheitsrechte. Diese überragen alle anderen Grundrechte. Eine freiheitliche Gesellschaft ist nur vorstellbar, wenn Macht begrenzt ist und ihre Ausübung vom Souverän, dem Volk, kontrolliert wird. Ziel ist ein liebevoller, friedlicher Umgang für- und miteinander, bei dem das Menschsein und die Menschlichkeit des anderen immer Beachtung finden.

Dem Menschen wohnt eine Schöpferkraft inne, die für eine Erneuerung in der Politik genutzt werden soll. Was dem Leben, der Liebe und der Freiheit dient, muss aufgebaut, gefördert und geschützt werden.

Die neue Politik muss den Menschen als körperlich – seelisch – geistiges Wesen mit all seinen Bedürfnissen und Anliegen für eine lebensfreundliche Welt ins Zentrum setzen. Sie soll Sorge tragen, dass alle Lebensbereiche sich diesbezüglich erneuern: das soziale Leben im Sinne der Freiheit, das Wirtschaftsleben im Sinne der Geschwisterlichkeit und das Rechtsleben im Sinne der Gleichheit. Das bedeutet auch, dass der Mensch anerkennt, dass er Teil des Gesamten ist. Er ist Teil der Welt, der Natur, zu der auch Tiere und Pflanzen gehören. Das beinhaltet, dass der Mensch voll verantwortlich diese Welt und diese Natur achtet, für sie sorgt, sie schützt und gesund erhält.

I. Grundsätze des Kreisverbandes Göttingen im Landesverband Niedersachsen der Partei „Basisdemokratische Partei Deutschland“

Mitglieder und Positionsbezeichnungen werden unabhängig von ihrem Geschlecht als Mitglieder und mit dem generischen Femininum/Maskulinum bezeichnet. Sie sind grundsätzlich geschlechtsneutral zu verstehen.

§ 1 Name und Tätigkeitsgebiet

Der Name lautet: Basisdemokratische Partei Deutschland dieBasis Kreisverband Göttingen. Er ist eine Untergliederung des Landesverbandes Niedersachsen der Partei Basisdemokratische Partei Deutschland, dieBasis, im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und im Sinne des Parteiengesetzes.

Das Tätigkeitsgebiet umfasst das Gebiet des Landkreises Göttingen.

§ 2 Sitz und Gerichtsstand

Der Sitz und Gerichtsstand des Kreisverbandes Göttingen der Partei Basisdemokratische Partei Deutschland ist Göttingen.

§ 3 Vorrang der Satzung des Landesverbandes

Es gelten die Vorschriften der Satzung des Landesverbandes in der jeweils gültigen Fassung, sofern diese Satzung keine anderen Regeln festlegt.

II. Mitgliedschaft

§ 4 Mitgliedschaft

Für die Mitgliedschaft gelten die Vorschriften der Satzung des Landesverbandes.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag der Mitglieder des Kreisverbandes Göttingen wird direkt an den Landesverband gezahlt.

III. Organisation

§ 6 Organe

Der Kreisverband Göttingen hat zwei Organe: 1. den Vorstand, 2. den Kreisparteitag. Der Kreisparteitag setzt sich bis auf Weiteres aus den Mitgliedern des Kreisverbandes Göttingen zusammen.

§ 7 Vorstand und erweiterter Vorstand

Der Kreisvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
• einem Vorsitzenden oder einer Doppelspitze (obligatorisch)
• einem stellvertretenden Vorsitzenden (obligatorisch)
• einem Schatzmeister (obligatorisch)
• einem stellvertretenden Schatzmeister 
• einem Schriftführer

Erweiterter Vorstand:
• einem Verantwortlichen für IT und Öffentlichkeitsarbeit
• einem Säulenbeauftragten Freiheit
• einem Säulenbeauftragten Achtsamkeit
• einem Säulenbeauftragten Schwarmintelligenz
• einem Säulenbeauftragten Machtbegrenzung                       
• einem Visionär
• einem Querdenker

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre und endet mit dem Kreisparteitag, auf dem der Vorstand erneut gewählt wird.

§ 8 Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden mit einer vom Kreisvorsitzenden festzusetzenden Tagesordnung von diesem oder durch ihn auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern des Kreisvorstandes einberufen. Es gilt die aktuelle Rahmengeschäftsordnung.

§ 9 Zuständigkeit des Kreisvorstandes

Der Kreisvorstand ist für alle Angelegenheiten des Kreisverbandes Göttingen zuständig, die nicht durch gegenwärtige Satzung einem anderen Parteiorgan der Basisdemokratischen Partei Deutschland zugewiesen ist. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellen einer Tagesordnung
• Einberufung der Mitgliederversammlung
• Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
• Verwaltung des Kreisverbandsvermögens und Buchführung
• Erstellung der Jahreshaushaltspläne und der Jahresberichte
• Verifizierung der neu aufzunehmenden Mitglieder im Landkreis

§ 10 Beschlussfassung des Kreisvorstandes

Der Kreisvorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen.

Vorstandssitzungen sind vom 1. Vorsitzendenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden in Textform unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von einer Woche einzuberufen. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht.

Über die Vorstandssitzungen ist Protokoll zu führen, das Ort und Zeit der Sitzung, Name der Teilnehmer, gefasste Beschlüsse und Abstimmungsergebnis enthalten soll. Das Protokoll dient Beweiszwecken.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.

§ 11 Vertretung

Die Vorsitzenden, jeder stellvertretende Vorsitzende und die Schatzmeister sowie stellvertretenden Schatzmeister sind gerichtlich und außergerichtlich für dieBasis KV Göttingen jeweils alleinvertretungsberechtigt.

§ 12 Kreisparteitag

Der Kreisparteitag ist vom Kreisvorstand mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Soweit Vorstandswahlen anstehen, soll der Parteitag mindestens drei Monate vor Jahresende stattfinden. Die Einberufung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch Rundschreiben an die Mitglieder der dieBasis KV Göttingen. Die Einladungen zu ordentlichen Kreisparteitagen sind unter Einhaltung einer Mindestfrist von sechs Wochen abzusenden.

Weitere ordentliche oder außerordentliche Kreisparteitage sind einzuberufen
• auf Antrag des Kreisvorstandes oder des erweiterten Kreisvorstandes
• auf Antrag von 25 Prozent der Mitglieder der dieBasis KV Göttingen

Der Vorstand hat innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang eines Antrags auf Durchführung eines außerordentlichen Kreisparteitages einen außerordentlichen Parteitag einzuberufen. Die Ladungsfrist hierfür beträgt mindestens eine Woche. Der außerordentliche Parteitag hat innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung stattzufinden, sofern keine satzungsändernden Anträge vorliegen. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf sieben Wochen.

Der Kreisparteitag ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
• Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer
• Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
• Genehmigung des Haushaltsplanes und Entgegennahme des Jahresberichtes und sonstiger Berichte des Vorstandes
• Entlastung des Vorstandes

Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % aller Mitglieder des Kreisverbandes Göttingen anwesend sind. Um eine Beschlussunfähigkeit des Kreisparteitages zu vermeiden kann gleichzeitig mit der Einladung zum Kreisparteitag eine Einladung zum außerordentlichen Kreisparteitag erfolgen, der eine Stunde nach dem ordentlichen Kreisparteitag beginnt.

Dieser außerordentliche Kreisparteitag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, sofern in der Ladung darauf hingewiesen wird.

Der Kreisparteitag wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet.

Soweit in gegenwärtiger Satzung nicht anders bestimmt, fasst der Kreisparteitag Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Eine Mehrheit von drei Vierteln ist jedoch erforderlich bei:
• Änderung der Satzung
• Auflösung des Kreisverbandes
• Zulassung von nachträglichen Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung

Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes erfolgt schriftlich und geheim. Es gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung über die Durchführung von Wahlen.

§ 13 Zulassung von Gästen

Der Kreisparteitag und der Kreisvorstand können auf Antrag durch Beschluss von Fall zu Fall Gäste zulassen. Wortmeldungen von Gästen sind durch ein Mitglied des entsprechenden Organs vorzubringen und bedürfen der Zustimmung durch Beschluss.

IV. Schlussbestimmungen

§ 14 Kassenführung

Der Schatzmeister hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Die Jahresrechnung wird von zwei Kassenprüfern geprüft, die vom Kreisparteitag gewählt werden. Für deren Wahl, Wählbarkeit und Amtsdauer gelten die Bestimmungen für Vorstandsmitglieder entsprechend. Die geprüfte Jahresrechnung ist dem Kreisparteitag zur Beschlussfassung vorzulegen.

§ 15 Datenschutz

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung der Basisdemokratischen Partei Deutschland Kreisverband Göttingen und zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Kreisverbandes werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben und im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Bankverbindung.


§ 16 Verbindlichkeit dieser Satzung

Diese Satzung gilt sinngemäß für den Kreisverband Göttingen. Sie stimmt mit den grundsätzlichen Regelungen der übergeordneten Satzung des Landesverbandes Niedersachsen überein. Entgegenstehende Bestimmungen werden durch die Landessatzung aufgehoben. Die Geschäftsordnung, die Finanzordnung und die Landesschiedsordnung sind Bestandteile der Landessatzung und somit für den Kreisverband Göttingen verbindlich.

§ 17 Schlusssatz

„Die Gesellschaft befindet sich in einem Wandel, der alles erfassen wird. Dieser Wandel soll friedlich, freiheitlich und in einem gemeinsamen Füreinander und Miteinander in die Zukunft gehen. Alles begann und kann nur mit einem liebevollen Umgang mit sich selbst und seinem Nächsten weitergehen.“ (LV Niedersachsen)

 

Satzung, verabschiedet am 21.11.2022