Bundesschiedsgericht tritt geschlossen zurück und aus der Partei aus

Wie am 11.04.2024 durch Veröffentlichung der Austrittserklärungen in den parteiinternen Telegram-Chats bekannt wurde, sind Martin Schwab (Präsident des Bundesschiedsgerichts), Katrin Schulze (Vizepräsidentin des Bundesschiedsgerichts) und Mark Klarmann (Beisitzer des Bundesschiedsgerichts) mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern zurück- und aus der Partei ausgetreten.

Ausschnitt aus der Austrittserklärung des Beisitzers M. Klarmann
Ausschnitt aus der Austrittserklärung der Vizepräsidentin K. Schulze

Die Gründe für den Rück- und Austritt aus der Partei sind verschiedene, doch in einem Punkt ist man sich einig: Sie möchten als Bundesschiedsgericht nicht mehr länger von bestimmten Gruppierungen oder einzelnen Mitgliedern der Partei für deren Zwecke missbraucht werden. Dieses Statement lässt tief blicken. Die Adressaten dieser Nachricht sind bekannt. Sie gehören zur sogenannten “innerparteilichen Opposition des Widerstandes“, eine Gruppe von ca. 100 Parteimitgliedern, die zum einen aus dem linksextremen Spektrum und zum anderen aus der Reichsbürgerszene stammen.

Sie alle eint ein Ziel: Abschaffung des Staates samt dessen Strukturen. 
Das, was sie im Großen und Außen vor haben, üben sie jetzt schon mal parteiintern anhand der Mitglieder. Dazu gehört nicht nur die Ausübung von psychischer Gewalt, sondern es kam auch schon zu physischen Übergriffen auf Mitglieder bei Präsenzveranstaltungen der Partei. Die angegriffenen Mitglieder sind Mitglieder, die nicht mitmachen wollen, sozusagen “nicht auf Linie“ sind und den staatsfeindlichen undemokratischen Kurs der Gruppe “innerparteiliche Opposition des Widerstandes“ nicht unterstützen. Diese werden regelmäßig angegriffen, “kaltgestellt“ und unter Druck gesetzt, unter anderem durch Ordnungsmaßnahmen. Um ein Beschluss zur Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen zu bekommen, wird das Bundesschiedsgericht bemüht.

Und für eben diese rechtswidrigen Spielchen möchte sich das Bundesschiedsgericht verständlicherweise nicht mehr hergeben. Zudem möchte man sicherlich auch nicht Parteimitglieder oder bestimmte parteiinterne Gruppierungen unterstützen, die eine eher staatsfeindliche Haltung haben und extremistische Tendenzen zeigen

Der Verfassungsschutz und die Bundes- sowie Landesregierung sind der Feind der bekämpft werden muss.

Solche und ähnliche Aussagen hört oder liest man seitens der parteiinternen Widerständler des Öfteren mal. Einer, der das allerdings ganz öffentlich in seiner Rede auf dem Bundesparteitag gesagt hatte, ist nun der ehemalige Präsident des Bundesschiedsgerichts, Martin Schwab. War diese getätigte Aussage nur ein Versehen von Herren Schwab oder tatsächliche seine politische Auffassung? Wenn man seine Austritterklärung genauer anschaut, finden sich diesbezüglich interessante Hinweise.

Interessant sind hier die beiden Themen die als Austrittsgründe angesprochen werden. Zum einen ist es die Art und Weise des Antritts zur EU-Wahl bzw. die Aufstellungsversammlung zur EU-Wahl und zum anderen der Umgang mit Parteimitglied Johanna Findeisen.

Antritt zur EU-Wahl und die Aufstellungsversammlungen in Neumünster und Frankfurt am Main

In Neumünster fand Mitte November 2023 die erste Aufstellungsversammlung statt. Bei dieser Aufstellungsversammlung sind Verfahrensfehler unterlaufen, deshalb wurde diese Aufstellungsversammlung angefochten. Sie galt somit nicht als rechtssicher und es bestand die Gefahr, dass die Partei nicht zur EU-Wahl zugelassen wird. Der Bundesvorstand hat sich aufgrund dessen dazu entschieden zeitnah eine zweite Aufstellungsversammlung zu organisieren. Diese fand am 20.01./ 21.01.2024 in Frankfurt am Main statt. Es ist jene Veranstaltung, die einigen Mitgliedern noch sehr negativ in Erinnerung ist und auf der die Widerständler sich geschlossen als Gruppe “innerparteiliche Opposition des Widerstandes“ über Rädelsführer Frank Großenbach geoutet hatten. Besagte Gruppe war genauso wenig mit der Entscheidung des Bundesvorstandes hinsichtlich einer zweiten Aufstellungsversammlung einverstanden, wie auch Martin Schwab, der dieselbe politische Auffassung vertritt, wie die “innerparteiliche Opposition des Widerstandes“. Sie hätten gerne die erste Kandidatenliste aus Neumünster beim Bundeswahlausschuss eingereicht, auch mit dem Risiko aufgrund fehlender Rechtssicherheit nicht zur EU-Wahl zugelassen zu werden. Was macht das für einen Sinn? Was steckt dahinter?

Es geht hier um die in Neumünster auf Platz 1 der Kandidatenliste gewählte Ellen Hölzer. Sie wird zur Gruppe der Widerständler gezählt, vertritt deren politische Auffassung und wird von den Mitgliedern der Gruppe “innerparteiliche Opposition des Widerstandes“ als eine zweite Christine Anderson (AFD) gesehen. Bei der zweiten Aufstellungsversammlung wurde mehrheitlich Isabel Graumann auf Platz 1 der Kandidatenliste gewählt und nicht mehr Ellen Hölzer. 

 Mit der Wahl von Isabel Graumann erlitt die Gruppe der Widerständler eine ordentliche Niederlage und konnte ihre Wunschkandidatin auf der Liste für die EU-Wahl nicht mehr unterbringen.

Das ist der Grund, weshalb die zweite Aufstellungsversammlung von 9 Leuten aus besagter Gruppe angefochten wurde. Man hat mittels Anträge und einstweiliger Verfügung versucht durch das Landgericht Berlin einen Beschluss oder ein Urteil zu erwirken, dass die erste Kandidatenliste aus Neumünster mit Ellen Hölzer an der Spitze für die EU-Wahl eingereicht werden muss. Als der Beschluss durch das Landgericht Berlin kam, war es schon zu spät, die Liste der zweiten Aufstellungsversammlung war schon längst eingereicht und der Beschluss damit nichtig. Mit erneuten Anträgen versuchte man noch dahingehend über das Landgericht Einfluss darauf zu nehmen, dass keine der beide Kandidatenlisten eingereicht werden können und damit die Partei gar nicht mehr zur EU-Wahl zugelassen wird. Auch das blieb ohne Erfolg. Die Partei wurde am 29.03.2024 erfolgreich zur EU-Wahl zugelassen.

Beschluss des Landgericht Berlin vom 15.03.2024
Erneute Anträge sollten die Zulassung zur EU-Wahl verhindern.

Der brisante Fall der Johanna Findeisen und die Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß

Es mutet schon sehr eigenartig an, wenn ein Jurist wie Martin Schwab, von dem man eigentlich erwarten würde, dass er auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, einem Bundesvorstand vorwirft, dass sich dieser öffentlich von Extremismus und insbesondere Parteimitgliedern, in dem Fall Johanna Findeisen, deren extremistischen Bestrebungen sowie von der Reichsbürger-Terrorgruppe um Prinz Reuß distanziert hat. Martin Schwab bezeichnete es als menschliche Niedertracht und den Versuch ein verdientes Parteimitglied aus der Partei zu mobben.

Ausschnitt aus der Austrittserklärung des Präsidenten des Bundesschiedsgerichts, Martin Schwab

Schwab bezieht sich dabei auf einen Brief vom Bundesvorsitzenden Sven Lingreen an Johanna Findeisen, einen Presseartikel der Schwäbischen Zeitung vom 21.02.2024 sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs.
In dem Brief an Johanna Findeisen von dem auch die Schwäbische Zeitung in ihrem Presseartikel vom 21.02.2024 berichtete, legt der Bundesvorstand Findeisen den Austritt aus der Partei nahe.

Nach dem Beschluss des BGH und dem abgelegten Teilgeständnis Findeisens, über das am 23.01.2024 ebenfalls die Schwäbischen Zeitung berichtete, fällt damit für den Bundesvorstand vorerst die Unschuldsvermutung weg und Johanna Findeisen kann, laut Satzung der Partei, kein Parteimitglied mehr sein. Dort heißt es unter Abschnitt 1, § 2 Abs. 2 „Totalitäre, diktatorische und oder gewalttätige Bestrebungen jeder Art lehnt die Partei Basisdemokratische Partei Deutschland entschieden ab.“

Was tatsächlich verzerrt wirkt, ist das Bild, welches Martin Schwab mit seiner Austrittserklärung versucht vom Bundesvorstand zu zeichnen, nämlich das eines undemokratischen, bösen Bundesvorstandes. Bewusst führt er zwei zum Teil brisante Themen als Austrittsgründe an, von denen er weiß, dass sie von der Gruppe “innerparteiliche Opposition des Widerstandes“ dazu missbraucht werden, um in den parteiinternen Telegram-Chats massiv Mitglieder gegen den Bundesvorstand aufzuhetzen mit dem Ziel, dass bei der nächst passender Gelegenheit – dem 5. Bundesparteitag vom 14.06. bis 16.06.2024 in Hirscheid – die Versammlung sabotiert und dann der Bundesvorstand per Abwahlanträge in die Wüste geschickt wird.

Ankündigung Sabotage Satzungsparteitag in Hirscheid
Austrittserklärung M. Schwab - framen des Bundesvorstandes als Agenten des Verfassungsschutzes

Um noch Öl ins eh schon stark entfachte Feuer bei der radikalen Opposition des Widerstandes zu geben, framt Schwab den Bundesvorstand als Agenten des Verfassungsschutzes, wohl wissend, dass er damit Hass seitens der Mitglieder auf den Bundesvorstand schürt.

Denn er und auch die Mitglieder der Gruppe “innerparteiliche Opposition des Widerstandes“ lehnen den Staat sowie seine Strukturen zutiefst ab und der Staat sowie der Verfassungsschutz sind der Feind, den man bekämpfen muss. Dieser ist demnach, um es mit den Worten des ehemaligen Präsidenten des Bundesschiedsgerichts zu deuten, genauso ein Feind wie der Bundesvorstand, den man bekämpfen muss. Der Austritt von Martin Schwab ist ein herber Verlust für viele Mitglieder der Partei. Andererseits ist es fraglich, inwieweit jemand mit so einer zum Teil eher antidemokratsischen Einstellung und der Verwicklung in den Fall Johanna Findeisen der Partei nicht letztendlich im Nachgang mehr schadet, als nutzt.

Ein abschließendes Statement des Bundesvorsitzenden Sven Lingreen zu den Anfeindungen gegen den Bundesvorstand und die Rücktrittserklärungen des Bundesschiedsgerichts.